Friedrich & Kensbock Rechtsanwälte

Gut beraten.

Unsere Expertise:

Wirtschaft- und Gesellschaftsrecht

Kernkompetenz unserer Wirtschaftsrechtskanzlei ist die klassische Beratung im Gesellschaftsrecht. Die allgemeine Beratung im Gesellschaftsrecht erfasst dabei Gesellschaften aller Rechtsformen.

Unternehmens- und Vermögens-nachfolge

Wir begleiten den Unternehmer und das Unternehmen bei der Umsetzung sowohl einer internen Unternehmensnachfolge als auch erforderlichenfalls beim Verkauf des Unternehmens. Wir verstehen uns im Rahmen der internen Unternehmensnachfolge dabei als zentraler Berater im Rahmen der Überleitung der operativen Verantwortung auf den/die Nachfolger, unerheblich ob unternehmensintern oder -extern. In diesem Zusammenhang beraten wir in allen sich diesbezüglich stellenden Fragestellungen.

Prozessführung

Wir entwickeln für unsere Mandanten Strategien, um Ansprüche erfolgreich gegenüber anderen Parteien durchzusetzen oder auch Ansprüche, die gegen den Mandanten gerichtet sind oder werden, abzuwehren. Wir sind dabei grundsätzlich zunächst bestrebt, die Interessen im Rahmen sinnvoller Gespräche und Verhandlungen, auch im Rahmen einer Mediation, durchzusetzen.

 
 

“Wir beraten national und international tätige Mandanten, auch bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie im Immobilienrecht.”

– Friedrich & Kensbock


 

Juristisch anspruchsvoll

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