Satzung der Wirtschafts- und
Industrievereinigung Stuttgart e.V.

Auszug aus unserer Satzung - Fassung gemäß Beschlüssen der Mitgliederversammlung am 27.06.2023, gültig ab 27.06.2023 (VR 3002)
Die vollständige Satzung fordern Sie bitte gerne als PDF in unserer Geschäftsstelle per E-Mail an: Kontakt@wiv-stuttgart.de

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck der Vereinigung
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Organe des Vereins

§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8 Das Wirtschaftsforum
§ 9 Die vereinsrechtliche Geschäftsführung und Vertretung
§ 10 Vereinshaushalt
§ 11 Rechnungsprüfer
§ 12 Beschlussfassung
§ 13 Auflösung der WIV
§ 14 Salvatorische Klausel
§ 15 Inkrafttreten

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Wirtschafts- und Industrievereinigung Stuttgart e.V. (im Folgenden WIV genannt).
2. Die WIV hat ihren Sitz in Stuttgart.
3. Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck der Vereinigung

1. Die WIV ist ein Zusammenschluss von Unternehmen in der Landeshauptstadt Stuttgart und ihrem Umland.
2. Die WIV hat den Zweck, die Interessen der Mitglieder in gemeinsamen wirtschaftlichen Fragen zu vertreten, zu wahren und zu fördern und den Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen.
3. Aufgabe der WIV ist es nicht, Sonderinteressen einzelner Mitglieder zu vertreten.
4. Die WIV kann in einer besonderen Organisationsform auch übergeordnete Interessen der Unternehmen, der Region Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg vertreten.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder können sein: Industriebetriebe, nicht-industrielle Unternehmen und Einzelpersonen aus Stuttgart und den benachbarten Städten und Gemeinden, die der Wirtschaft und Industrie sowie dem Dienstleistungssektor nahestehen und deren Belange fördern.
2. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Aufnahme beschlossen wird. Der Austritt ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich anzukündigen. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung und damit gegen die Interessen des Vereins verstößt. Nach Anhörung entscheidet der Vorstand des Vereins über den Ausschluss.
3. Der Verein kann selbst die Mitgliedschaft in anderen Verbänden anstreben.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder können sich vom Verein in allen Fragen, die von gemeinsamem wirtschaftlichem Interesse sind, beraten und unterstützen lassen.
2. Teilnahmeberechtigt an den Versammlungen und anderen Veranstaltungen sind stimmberechtigte Unternehmer und deren Begleitung (nicht stimmberechtigt) sowie geladene Gäste.
3. Die Mitglieder verpflichten sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Bezahlung von Beiträgen, deren Höhe von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt wird und die jeweils bis zum Ende des 1. Quartals eines Geschäftsjahres zu entrichten sind.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- das Wirtschaftsforum

Die vollständige Satzung fordern Sie bitte gerne als PDF in unserer Geschäftsstelle per E-Mail an: Kontakt@wiv-stuttgart.de